Rückwirkende Anerkennung

Die Berufsunfähigkeit muss dem Versicherer in der Regel unverzüglich mitgeteilt werden.

Meldet der Versicherte seine Berufsunfähigkeit verspätet, leisten viele Versicherer erst ab Beginn des Monats der Meldung. Verspätete Meldungen sind jedoch häufig – z.B. weil die Versicherten oft zunächst die Rentenentscheidung des gesetzlichen Versicherungsträgers abwarten oder sich erst melden, wenn die Krankengeldleistung des Krankenversicherers ausläuft.

Kundenfreundliche Tarife leisten deshalb unabhängig vom Zeitpunkt der Meldung bis zu drei Jahre rückwirkend ab Eintritt der BU.

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