Regulierungsverhalten

Viele Versicherer gehen dazu über, die Berufsunfähigkeit grundsätzlich nur noch befristet anzuerkennen. Einige Unternehmen verzichten in ihren Vertragsbedingungen jedoch ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Befristung und gewähren die Rente nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit unbefristet bis zum Ende der Vertragsdauer. Viele Versicherer verzichten außerdem auf eine Nachprüfung der Berufsunfähigkeit, während Leistungen befristet gewährt werden.

Gut für den Kunden ist es, wenn der Versicherer in seinen Bedingungen nachvollziehbar festschreibt, ob er auf eine Befristung verzichtet oder wie häufig und für wie lange Leistungsanerkennungen befristet werden können.

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