Durch allzu vage Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag kann sich der Versicherer im Ernstfall geschickt aus der Affäre ziehen.
Fragt er ganz allgemein „Bestehen irgendwelche gesundheitlichen Probleme?“, kann er evtl. später die Leistung verweigern, wenn man als Kunde nicht alle Vorerkrankungen angegeben hat.
Fair im Sinne des Versicherten sind konkrete Fragen nach genau definierten Erkrankungen, z.B. „Sind Sie innerhalb der letzten drei Jahre wegen eines Bandscheibenvorfalls in ärztlicher Behandlung gewesen?“
Fragen zu Krankenhausaufenthalten sollten sich höchstens auf die vergangenen zehn Jahre beziehen, Fragen zu Arztbesuchen oder erlittenen Erkrankungen höchstens auf die letzten fünf Jahre.
Im Versicherungsantrag sollte außerdem in verständlichen Worten auf die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen werden.