Berufswechsel

Einige Versicherer fordern sofortige Mitteilung, wenn der Kunde in einen anderen als den versicherten Beruf wechselt. Bei Verletzung dieser Mitteilungspflicht schließen sie den Versicherungsschutz mit der Begründung aus, der tatsächlich ausgeübte Beruf sei von erheblicher Bedeutung für das Versicherungsrisiko.

Der Berufswechsel kann dann zu einem Nachprüfungsverfahren und höheren Beiträgen führen, einige Versicherer behalten sich sogar das Recht vor, bei Wechsel in einen gefährlicheren Beruf den Vertrag zu kündigen.

Bei besonders kundenfreundlichen Unternehmen braucht ein Berufswechsel dagegen gar nicht mitgeteilt zu werden, der Kunde bleibt in jedem Fall zu den ursprünglichen Bedingungen versichert.

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