Der Berufswechsel kann dann zu einem Nachprüfungsverfahren und höheren Beiträgen führen, einige Versicherer behalten sich sogar das Recht vor, bei Wechsel in einen gefährlicheren Beruf den Vertrag zu kündigen.
Bei besonders kundenfreundlichen Unternehmen braucht ein Berufswechsel dagegen gar nicht mitgeteilt zu werden, der Kunde bleibt in jedem Fall zu den ursprünglichen Bedingungen versichert.












