Arztanordnungsklausel

Manche Unternehmen schreiben in ihren Vertragsbedingungen vor, dass der Versicherte die Behandlungsvorschläge eines vom Versicherer beauftragten Arztes annehmen muss (z.B. Operationen, Medikamente, stationäre Heilbehandlungen), sonst erlischt sein Anspruch auf die BU-Rente.

In kundenfreundlichen Verträgen sollte diese Klausel nicht vorkommen.

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