Versicherer knüpfen die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit an unterschiedliche Bedingungen. Manche Unternehmen leisten nur, wenn der Versicherungsnehmer eine „voraussichtlich dauernde Berufsunfähigkeit“ nachweist, bei anderen Tarifen ist es ausreichend, wenn eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich mindestens sechs Monaten ärztlich prognostiziert wird.
In einigen Verträgen reicht es zur Anerkennung der BU sogar aus, wenn der Versicherte durch ärztliches Attest nachweist, dass er sechs Monate lang arbeitsunfähig erkrankt war. Viele Unternehmen erkennen die BU außerdem ohne weitere Prüfung an, wenn der gesetzliche Rentenversicherungsträger eine Erwerbsunfähigkeitsrente leistet.