Abstrakte Verweisung

Die Vertragsbedingungen einiger Anbieter enthalten eine Klausel, nach der eine BU-Rente verweigert werden kann, wenn der Kunde gesundheitsbedingt zwar nicht mehr im versicherten Beruf einsetzbar ist, aber aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten theoretisch noch in einer anderen, bezüglich Einkommen und sozialer Stellung vergleichbaren Tätigkeit arbeiten kann – unabhängig davon, ob er aufgrund seiner Gesundheitsschäden überhaupt noch die Chance hat, eine solche Stelle zu finden.
Beispiele für eine Beispiele für eine "abstrakte Verweisung":
  • der berufsunfähige Fliesenleger wird darauf verwiesen, noch als LKW-Fahrer arbeiten zu können
  • die frühere Verkäuferin sei durchaus in einem Call-Center einsetzbar.

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