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Abstrakte Verweisung
Die Vertragsbedingungen einiger Anbieter enthalten eine Klausel, nach der eine BU-Rente verweigert werden kann, wenn der Kunde gesundheitsbedingt zwar nicht mehr im versicherten Beruf einsetzbar ist, aber aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten theoretisch noch in einer anderen, bezüglich Einkommen und sozialer Stellung vergleichbaren Tätigkeit arbeiten kann – unabhängig davon, ob er aufgrund seiner Gesundheitsschäden überhaupt noch die Chance hat, eine solche Stelle zu finden.
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