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Berufsunfähigkeitsversicherung: Stundungsmöglichkeit
Die Beiträge des Kunden zur Berufsunfähigkeitsversicherung entfallen, sobald eine Berufsunfähigkeit vom Versicherer anerkannt ist und dieser Rentenleistungen erbringt. Die genaue Feststellung der BU kann sich jedoch erheblich in die Länge ziehen. Bereits während der Prüfung auf Berufsunfähigkeit stunden kundenfreundliche Versicherer die Beiträge deshalb zinslos. Als Versicherter müssen Sie die Beiträge nur dann nachentrichten, wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit nicht anerkennt.
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