Staffelregelung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, leisten die Versicherer im Regelfall ab einer nachgewiesenen Berufsunfähigkeit von 50%.

Alternativ kann oft eine Staffelung vereinbart werden, nach der die BU-Rente ab einem bestimmten Grad der Berufsunfähigkeit anteilig und bei höherem BU-Grad zu 100 % geleistet wird.

Beispiel: Beispiel:
Bei einer 25/75%-Staffelung wird ab 25% Berufsunfähigkeit eine anteilige Rente in Höhe des BU-Grades geleistet, ab einem BU-Grad von 75% erhalten Sie die volle vereinbarte Rentenleistung.

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