Berufsunfähigkeitsversicherung: Karenzzeit

Viele Versicherer leisten erst nach Ablauf einer so genannten Karenzzeit von 6, 12, 18 oder 24 Monaten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsrente.

Eine solche Wartezeit wirkt in der Regel beitragsmindernd. Eine Karenzzeit sollten Sie jedoch nur dann vereinbaren, wenn Sie während dieses Zeitraums anderweitig abgesichert sind oder über genügend Ersparnisse verfügen, um die Karenzzeit aus eigenen Mitteln überbrücken zu können.

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