Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufswechsel

Die meisten Versicherer verlangen, dass Sie einen während der Vertragslaufzeit vorgenommenen Berufswechsel unverzüglich anzeigen – falls ein Berufswechsel nicht mitgeteilt wird, leisten sie im Ernstfall nicht oder nur eingeschränkt. Bei anderen Unternehmen braucht eine Änderung der beruflichen Tätigkeit nicht angezeigt zu werden – sie versichern automatisch den vor Eintritt einer möglichen Berufsunfähigkeit zuletzt ausgeübten Beruf.

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