Beitragsfreistellung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Viele Anbieter führen Ihre BU-Versicherung beitragsfrei weiter, wenn Sie den Beitrag – etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit, bei unregelmäßigen Einkünften oder wegen Kindererziehungszeiten – zeitweise nicht bezahlen können. Der Berufsunfähigkeitsschutz bleibt dann auf Basis der bis zur Freistellung gezahlten Beiträge bestehen. Sie können die Beitragszahlung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen – bei einigen Anbietern sogar ohne weitere Gesundheitsprüfung. Manche Unternehmen verlangen in diesem Fall allerdings eine erneute ärztliche Untersuchung und behalten sich vor, während der Freistellung eingetretene Gesundheitsrisiken vom BU-Schutz auszuschließen.

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