Verweisungsklausel

Die Verweisungsklausel gibt dem Versicherer die Möglichkeit den Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf zu verweisen. Das bedeutet wenn der Versicherte zwar in seinem Berufsfeld berufsunfähig geworden ist, es ihm sein Gesundheitszustand und seine Qualifikationen erlauben einen anderen Beruf auszuüben, dann kann die Versicherung die Zahlung von Leistungen verweigern.

Dabei spielt es keine Rolle, ob in dem entsprechenden Berufsfeld überhaupt eine Arbeitsstelle zur Verfügung steht. Im schlimmsten Fall bedeutet dies, dass der Versicherte keine Leistungen erhält, in dem verwiesenen Beruf aber trotz Bemühungen auch keine Anstellung findet. Es ist daher extrem wichtig, beim Versicherungsvertrag darauf zu achten, dass die sogenannte abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist. Dies gilt sowohl bei der Berufsunfähigkeitsversicherung als auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte oder Soldaten.

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