Versicherungsvertrag
Ein Versicherungsvertrag ist innerhalb der gesetzlichen Vorgaben frei gestaltbar. Die Vertragsinhalte der zahlreichen Berufsunfähigkeitsversicherungen sind sehr unterschiedlich. Möchte ein Interessent einen ausreichenden Versicherungsschutz erhalten, so sollte er keinen Versicherungsvertrag ohne vorherige Prüfung unterschreiben. Diese sollte er gemeinsam mit einem Experten vornehmen. Ohne Prüfung besteht eine erhöhte Gefahr des Abschlusses einer minderwertigen Versicherung, die bei Berufsunfähigkeit keine Zahlung leistet.
Ein empfehlenswerter Versicherungsvertrag zeichnet sich unter anderem durch folgende Bestimmungen aus:
- Der Versicherte erhält die vereinbarte Zahlung, wenn er seinen letzten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
- Der Versicherungsnehmer kann die Berufsunfähigkeitsrente bis zum vollendeten 65. oder 67. Lebensjahr erhalten (je nach Beginn der gesetzlichen Altersrentenzahlung).
- Die Berufsunfähigkeitsrente wird zum Ausgleich der Inflation (2–3 Prozent pro Jahr) garantiert jährlich erhöht.
- Es besteht eine Nachversicherungsgarantie. Dadurch kann der Versicherte bei veränderten Lebensumständen durch Ereignisse wie Heirat, Karrierewechsel oder Geburt die Berufsunfähigkeitsrente erhöhen. Er muss sich dann keiner erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen, sodass keine gesundheitsbedingte Beitragserhöhung möglich ist.
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