Versicherungsfall
Tritt der vertraglich definierte Versicherungsfall ein, so zahlt der Versicherer die zuvor bestimmte Berufsunfähigkeitsrente. Bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen liegt ein Versicherungsfall vor, wenn der Versicherte seine letzte Erwerbstätigkeit nur noch zu 50 Prozent ausüben kann.
Von Bedeutung ist auch, wie lang der Versicherte nach ärztlicher Einschätzung berufsunfähig sein wird. Bei einigen Verträgen ist eine prognostizierte Berufsunfähigkeit von sechs Monaten nötig, damit der Versicherte die Rente erhält. Es gibt jedoch auch Verträge, die eine längere voraussichtliche Berufsunfähigkeit, beispielsweise von drei Jahren, erfordern. Ein langer vertraglich festgelegter Mindestzeitraum ist unvorteilhaft für den Versicherten.
Falls der Mindestzeitraum laut Prognose voraussichtlich nicht erreicht wird, wird die Rente erst ab dem Folgemonat gezahlt. Ist eine Sechs-Monats-Prognose nötig, bekommt der Versicherte also gegebenenfalls ab dem siebten Monat die Zahlung. Voraussetzung ist in dem Fall, dass er in den sechs vorangegangenen Monaten konstant berufsunfähig war. Der Versicherte erhält zusätzlich eine rückwirkende Zahlung, wenn dies vertraglich ausdrücklich bestimmt wurde.
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