Versicherungsdauer

Die vertraglich festgelegte Versicherungsdauer bestimmt, bis zu welchem Alter Berufsunfähigkeit entstehen muss, damit der Versicherte ein Anrecht auf Berufsunfähigkeitsrente bekommen kann. Bei einem Beruf mit hohem Berufsunfähigkeitsrisiko kann die Versicherungsdauer auf die Vollendung des 55. Lebensjahres begrenzt werden. Dies würde bedeuten, dass der Versicherte nur dann eine Zahlung erhält, wenn Berufsunfähigkeit vor Beginn des 56. Lebensjahres auftritt.

Neben der Versicherungsdauer wird üblicherweise eine Leistungsdauer festgelegt. Die Leistungsdauer stellt dar, bis zu welchem Alter der Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeitsrente beziehen kann. Entsprechend der Bestimmungen zur gesetzlichen Regelaltersrente sind Zahlungen bis zum vollendeten 65. Lebensjahr und bis zum vollendeten 67. Lebensjahr üblich. Wichtig für den Versicherten ist es, dass zwischen dem Ende der Leistungsdauer und dem Beginn der Altersrentenzahlung keine zeitliche Differenz besteht.

Sowohl Versicherungs- als auch Leistungsdauer sollten auf ein möglichst hohes Maximalalter begrenzt werden.

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