Unfallversicherung

Bei der Unfallversicherung ist zwischen der privaten und der gesetzlichen Variante zu unterscheiden. Die private Unfallversicherung wird von vielen Menschen alternativ zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Bei der privaten Unfallversicherung entscheidet jedoch ausschließlich das Ausmaß eines unfallbedingten Gesundheitsschadens über die Leistung der Versicherung. Inwieweit Berufsunfähigkeit vorliegt, ist unbedeutend. Mit einer sogenannten „Gliedertaxe“ wird jedem Körperteil ein Prozentsatz zugeteilt. Der Verlust oder die Funktionsuntüchtigkeit eines Fußes kann beispielsweise eine 40-prozentige Invalidität bedeuten. Je höher der Prozentsatz, desto höher die Zahlung an den Versicherten.

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht nur der Gesundheitsschaden ausschlaggebend, sondern auch, in welchem Zusammenhang ein Unfall geschieht. Sie erbringt nur Hilfeleistungen bei Arbeits- und Wegeunfällen. Diese entstehen am Arbeitsplatz sowie auf dem direkten Hinweg und dem unmittelbaren Rückweg.

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