Unbefristetes Rücktrittsrecht
Bei einigen Berufsunfähigkeitsversicherungen besteht ein unbefristetes Rücktrittsrecht. Dies bedeutet, dass der Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit vom Vertrag zurücktreten und dem Versicherten Leistungen verweigern kann.
Unter Umständen kann ein Versicherer vom Vertrag zurücktreten, falls der Versicherte bei der Antragstellung falsche Angaben zu seinen gesundheitlichen Risiken gemacht hat. Bedingung für ein Rücktrittsrecht ist, dass die korrekten Angaben zur Antragsablehnung geführt hätten.
Einige Verträge hingegen sehen ein befristetes Rücktrittsrecht vor. Durch eine solche Befristung kann der Versicherer nach Ablauf der Frist nicht mehr vom Vertrag zurücktreten. Der Versicherte behält dann also seinen Versicherungsschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass er die Informationen nicht aus Absicht vorenthalten hatte.
Verbraucherschützer, darunter Stiftung Warentest, empfehlen Tarife, die das Rücktrittsrecht auf fünf Jahre nach Vertragsabschluss oder weniger befristen.
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