Rücktritt des Versicherers
Hat ein Versicherter fehlerhafte Angaben zu seinen gesundheitlichen Risiken gemacht, ist der Rücktritt des Versicherers eine mögliche Folge. Bei den verschwiegenen Risiken kann es sich um nicht genannte Erkrankungen, Unfälle, Krankenhausaufenthalte, Verletzungen und weitere Leiden handeln. Wäre es durch die Angabe des Risikos zur Antragsablehnung gekommen, so darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Hätte die Angabe zu einer Vertragsanpassung geführt, so kann der Anbieter Risiken vom Versicherungsschutz ausschließen oder Beitragszuschläge erheben.
Vorteilhaft für den Versicherungsnehmer ist ein befristetes Rücktrittsrecht. Enthält der Versicherungsvertrag eine entsprechende Klausel, so darf der Anbieter nur innerhalb des dort genannten Zeitraums zurücktreten. Stellt er nach Ende des Zeitraums eine fehlende Information fest, geht der Versicherungsschutz nicht verloren. Bedingung hierfür ist, dass die Falschangabe ohne Absicht gemacht wurde. Verbraucherschützer empfehlen Tarife, die das Rücktrittsrecht auf fünf Jahre oder weniger befristen.
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