Nicht versicherbare Personen
Nicht alle Menschen sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung versicherbar. Nicht versicherbare Personen sind alle Menschen, die dauerhaft pflegebedürftig oder geisteskrank sind (§ 3 I AUB). Dies bedeutet auch, dass selbst dann kein Versicherungsschutz gilt, wenn noch Beitragszahlungen erfolgen. Er erlischt sobald Sie laut § 3 I AUB nicht mehr versicherbar sind; ebenso wird der Vertrag gegenstandslos.
Als dauerhaft pflegebedürftig gelten alle Personen, die bei den Verrichtungen des täglichen Lebens vollständig oder überwiegend auf fremde Hilfe angewiesen sind. Als geisteskrank gelten alle Personen, die unter einer schwerwiegenden psychischen Störung leiden, die sie weitgehend vom täglichen Leben ausschließen und eine dauerhafte Betreuung und Pflege erforderlich machen.
Sollten seit Vertragsabschluss bzw. seit Eintritt der Versicherungsunfähigkeit Beiträge an den Versicherer gezahlt worden sein, werden diese zurückerstattet.
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