Leistungsfall

Liegt der vertraglich bestimmte Leistungsfall vor, so zahlt der Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente. Es handelt sich in der Regel um einen Leistungsfall, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf nur noch zu 50 Prozent ausüben kann. Auslöser können eine Erkrankung, Körperverletzung oder Kräfteverfall sein.

Entscheidend ist außerdem, für welchen Zeitraum der Versicherungsnehmer laut ärztlicher Prognose berufsunfähig sein wird. Ein kurzer vertraglich bestimmter Mindestzeitraum ist vorteilhaft für den Versicherten. Bei einigen Verträgen ist eine voraussichtliche Berufsunfähigkeit von drei Jahren Voraussetzung für die Zahlung der Rente. Andere Verträge erfordern nur eine prognostizierte Berufsunfähigkeit von sechs Monaten.

Wird der Mindestzeitraum voraussichtlich nicht erreicht, ist die Leistung erst ab dem Folgemonat fällig. Bei einer erforderlichen Sechs-Monats-Prognose erhält der Versicherte also gegebenenfalls ab dem siebten Monat die Zahlung. Bedingung ist dann, dass in den sechs vorangegangenen Monaten ohne Unterbrechung Berufsunfähigkeit bestand. Wurde jedoch eine rückwirkende Leistung vereinbart, so bekommt er auch Zahlungen für die ersten sechs Monate.

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