Leistungsdauer
Die vertraglich bestimmte Leistungsdauer legt fest, bis zu welchem Alter der Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeitsrente erhalten kann. Entscheidend sind hierbei die Bestimmungen zur Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Üblich sind daher Zahlungen bis zum vollendeten 65. Lebensjahr und bis zum 67. Lebensjahr. Es ist im Interesse des Versicherten, wenn zwischen dem Ende der Leistungsdauer und dem Beginn der Altersrentenzahlung keine Lücke besteht.
Bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen wird neben der Leistungsdauer eine Versicherungsdauer bestimmt. Sie besagt, bis zu welchem Alter Berufsunfähigkeit auftreten muss, damit der Versicherte die Berufsunfähigkeitsrente beanspruchen kann. Beispielsweise kann das vollendete 60. Lebensjahr als Höchstalter festgelegt werden. In dem Fall erhält der Versicherte nur eine Zahlung, wenn Berufsunfähigkeit vor Beginn des 61. Lebensjahres eintritt. Je nach Bestimmung der Leistungsdauer erhält er die Rente bis zur Vollendung des 65. oder des 67. Lebensjahres.
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