Invaliditätsversicherung

Zu den bekanntesten Formen der privaten Invaliditätsversicherung zählen die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung. Auch die gesetzliche Rentenversicherung sowie die gesetzliche Unfallversicherung können bei Invalidität Leistungen erbringen.

Invalidität bezeichnet eine verminderte körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit, die in einer eingeschränkten Dienst- bzw. Berufsfähigkeit resultiert. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann in einem solchen Fall die vereinbarte Rente zahlen. Bedingungen sind, dass das vorliegende Krankheitsbild nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde und dass die Berufsunfähigkeit im erforderlichen Ausmaß vorliegt. Bei den meisten Tarifen muss mindestens eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit bestehen.

Bei der privaten Unfallversicherung hingegen ist nur die Ausprägung des unfallbedingten Gesundheitsschadens von Bedeutung. Anhand einer sogenannten „Gliedertaxe“ wird jedem Körperteil ein Prozentsatz zugeteilt. So kann der Verlust eines Zeigefingers eine 10-prozentige Invalidität bedeuten. Mit steigendem Invaliditätsgrad erhöht sich die Zahlung an den Versicherungsnehmer.

Ein invaliditätsbedingt berufsunfähiger Angestellter kann von der gesetzlichen Rentenversicherung eine hierfür vorgesehene Rente erhalten. Bedingungen sind, dass er seit mindestens fünf Jahren Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist und seit wenigstens drei Jahren Versicherungsbeiträge zahlt.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet ausschließlich nach Arbeits- und Wegeunfällen. Arbeitsunfälle ereignen sich am Arbeitsplatz, Wegeunfälle auf den direkten Wegen zum und vom Arbeitsplatz. Für Personen, die Betreuungseinrichtungen (Kindertagesstätten etc.) oder Bildungsstätten (Schulen etc.) besuchen, gilt ebenfalls nur innerhalb der Einrichtung sowie auf den unmittelbaren Wegstrecken Versicherungsschutz.

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