Gesundheitsprüfung

Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen führen bei Antragstellern eine Gesundheitsprüfung durch. Das Gesundheitsbild des Interessenten entscheidet mit darüber, ob oder in welcher Form der Antragsteller versichert werden kann. Im Rahmen der Prüfung werden dem Kunden Gesundheitsfragen gestellt, die er vollständig beantworten muss. Viele Versicherungsgesellschaften fordern von behandelnden Ärzten eine Schweigepflichtentbindung, um Informationen über den Interessenten zu erhalten. Stellt eine Gesellschaft fehlerhafte Antworten fest, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Auf Grundlage des Gesundheitszustands des Kunden hat der Anbieter vier Optionen:

  • Versicherung ohne Einschränkung,
  • Versicherung zu einem erhöhten Beitrag,
  • Versicherung mit einem Ausschluss für bestimmte Krankheiten oder
  • Einschränkung oder Verweigerung des Versicherungsschutzes.


Sehr vorteilhaft für den Versicherten ist ein befristetes Rücktrittsrecht. Stellt die Versicherung fest, dass der Kunde ohne Absicht lückenhafte Angaben gemacht hat, darf sie nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. drei oder fünf Jahre) nach Vertragsabschluss zurücktreten.

Wichtig ist ebenfalls der Verzicht auf Kündigung oder Vertragsanpassung nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Hatte der Antragsteller beim Vertragsabschluss eine ihm nicht bewusste Krankheit und diese entsprechend nicht angegeben, ist die Versicherung dann nicht zur Vertragskündigung oder -anpassung berechtigt.

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