Gesundheitsfragen

Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Interessent Gesundheitsfragen beantworten. Hierbei muss er zahlreiche Angaben zu aktuellen und vergangenen Erkrankungen machen. Diese sollten lückenlos sein, da der Kunde sonst seinen Versicherungsschutz riskiert. Wichtig ist daher, dass der Antrag Gesundheitsfragen enthält, die der Interessent vollständig beantworten kann. Das Versicherungsunternehmen darf Angaben von behandelnden Ärzten einholen und überprüfen. Erfährt die Gesellschaft – auch zu einem späteren Zeitpunkt –, dass der Interessent Fragen fehlerhaft beantwortet hat, darf sie vom Vertrag zurücktreten.

Der Versicherungsvertrag sollte ein befristetes Rücktrittsrecht und einen Verzicht auf Kündigung oder Vertragsanpassung nach § 19 enthalten. Besteht ein befristetes Rücktrittsrecht, so kann der Versicherer nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Dieses Recht besteht, wenn der Versicherte versehentlich lückenhafte Angaben zu Gesundheitsrisiken gemacht hatte. Einige Gesellschaften befristen das Rücktrittsrecht auf fünf, manche sogar auf drei Jahre.

Mitunter leiden Interessenten beim Vertragsabschluss unter einer Krankheit, die ihnen nicht bewusst ist. Daher ist wichtig, dass der Vertrag den Verzicht auf Kündigung oder Vertragsanpassung nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) enthält. Ist dies der Fall, so darf die Versicherung den Vertrag dann nicht auflösen oder anpassen.

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