Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nach Unfällen, die sich in Zusammenhang mit einer Berufsausübung ergeben. Hierzu zählen Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. Ein Arbeitsunfall geschieht am Arbeitsplatz, ein Wegeunfall auf der unmittelbaren Wegstrecke zum bzw. vom Arbeitsplatz. Analog besteht Versicherungsschutz für Personen, die eine Betreuungsstätte (z. B. Kindergarten) oder Bildungseinrichtung (z. B. Hochschule) besuchen, nur auf den direkten Wegstrecken und innerhalb der Einrichtung.
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist gering, da sich 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit ergeben. Bei der privaten Unfallversicherung ist nicht von Bedeutung, in welchem Zusammenhang sich ein Unfall ereignet hat. Sie leistet somit auch nach Freizeitunfällen.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenfalls nicht entscheidend, wie es zu einem Unfall gekommen ist. Ausschlaggebend ist lediglich der Grad an Berufsunfähigkeit. Mit dieser Versicherung lässt sich das Berufsunfähigkeitsrisiko besser abdecken als mit einer Unfallversicherung. Grund ist, dass etwa 90 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeit nicht auf einen Unfall, sondern auf eine Erkrankung zurückzuführen sind.
Weitere Informationen:
Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag
Wie viel investiere ich in meinen Schutz?