Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine preiswerte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die jedoch einen geringeren Versicherungsschutz bietet. Sie zahlt die vereinbarte Rente in der Regel nur, wenn vollständige Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die Arbeitsmarktlage sowie die berufliche Ausbildung und die gewohnte Einkommenssituation des Betroffenen werden nicht berücksichtigt.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet also nur, wenn der Betroffene gar keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist lediglich entscheidend, inwieweit die Person dem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Merkmal einer soliden Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Zahlung der Rente, wenn der Versicherte seinen Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
Einige Personen können aufgrund eines erhöhten Berufsunfähigkeitsrisikos keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese ist zudem deutlich teurer als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und daher für einige Arbeitnehmer nicht finanzierbar.
In diesen Fällen ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung neben der Grundfähigkeits- und der Dread-Disease-Versicherung eine Alternative. Die für den Kunden sinnvollste Versicherungsform lässt sich gemeinsam mit einem Versicherungsberater ermitteln.
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