Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betroffene krankheits- oder behinderungsbedingt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Dabei handelt es sich nicht nur um den zuletzt ausgeübten Beruf, sondern um sämtliche Erwerbstätigkeiten. Berufsunfähigkeit hingegen bedeutet, dass der Betroffene lediglich der zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann.

Hat der Betroffene eine private Versicherung abgeschlossen, die bei Erwerbsunfähigkeit eine vereinbarte Rente zahlt, erhält er diese. Diese Möglichkeit bieten die Erwerbsunfähigkeits- und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein gesetzlich rentenversicherter Erwerbsunfähiger kann zudem eine staatliche Rente beziehen. Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, erhält durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente maximal etwa 30 Prozent seines letzten Bruttogehalts.

Anbieter einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung verweigern die Rentenzahlung oft mit der Begründung, dass der Person körperlich oder geistig weniger belastende Tätigkeiten noch immer möglich seien. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Betroffene tatsächlich eine Arbeitsstelle findet.

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