Erwerbsminderungsrente

Ist eine Person erwerbsgemindert, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten. Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Betroffene nur noch weniger als sechs Stunden täglich einem Beruf nachgehen kann. Hierbei ist unbedeutend, ob es sich um dessen erlernten Beruf handelt. Entscheidend ist, inwieweit er noch irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben kann.

Zu unterscheiden sind die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Voraussetzung für eine volle Erwerbsminderung ist, dass der Betroffene nicht mehr drei Stunden pro Tag auf dem Arbeitsmarkt einsetzbar ist. Im Durchschnitt erhält der Betroffene dann vom Staat etwa 30 Prozent seines letzten Bruttolohns. Es handelt sich um halbe Erwerbsminderung, wenn eine Person zwischen drei und sechs Stunden pro Tag erwerbsfähig ist. In diesem Fall bekommt ein Betroffener durchschnittlich ca. 15 Prozent seines vormaligen Bruttogehalts.

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