Berufsunfähigkeitsrente

Ein Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann dem Versicherungsnehmer eine zuvor festgelegte Berufsunfähigkeitsrente zahlen, wenn er seinen letzten Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine solide Versicherung zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass der Versicherte die Zahlung erhält, wenn er seine Arbeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausführen kann.

Ein Versicherungsnehmer kann die Berufsunfähigkeitsrente in der Regel bis zum Eintritt des Rentenalters beziehen. Bei einigen Verträgen endet die Leistungsdauer mit Vollendung des 65., bei anderen mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Damit die Berufsunfähigkeitsrente langfristig den finanziellen Bedarf des Versicherungsnehmers abdeckt, sollten Möglichkeiten zur Rentensteigerung vereinbart werden.

Wichtig ist eine garantierte jährliche Rentenerhöhung im Fall der Berufsunfähigkeit. Diese dient dem Ausgleich der Inflation (2–3 Prozent pro Jahr). Sonst muss der Versicherte nach 25 Jahren Rentenbezug einen Kaufkraftverlust von etwa 50 Prozent hinnehmen.

Ebenfalls bedeutsam ist die Nachversicherungsgarantie. Sie erlaubt dem Versicherungsnehmer die Erhöhung seiner Rente bei veränderten Lebensumständen durch Ereignisse wie Berufswechsel, Heirat oder Geburt. Vorteil ist, dass sich der Versicherte keiner erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen muss, die zu einer gesundheitsbedingten Beitragserhöhung führen könnte.

zurück zur Begriffübersicht