Beitragszahlung
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen mehrere Möglichkeiten der Beitragszahlung. Der Kunde legt bei der Antragstellung fest, ob er seinen Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich überweist. Zahlt er den Beitrag nicht jährlich im Voraus, wird in der Regel ein Zuschlag erhoben.
Die Beitragszahlung endet mit Eintritt des Versicherungsfalls. Dies gilt sowohl für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung als auch für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Handelt es sich um eine BUZ, also eine Kombination mit einer anderen Versicherung, übernimmt der Anbieter bei Berufsunfähigkeit die Beiträge für beide Versicherungen. Der Kunde erhält dann die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und hat nach wie vor den Schutz der weiteren Versicherung.
Die Höhe der Beitragszahlung beruht auf mehreren persönlichen Merkmalen des Versicherten. Hierzu gehören dessen Geschlecht, Alter, Berufsgruppe, Gesundheitszustand, gegebenenfalls riskante Hobbys, die Vertragslaufzeit und die festgelegte Rentenhöhe.
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