Beitragsrückgewähr

Einige Versicherungsunternehmen bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Beitragsrückgewähr, auch „Beitragsrückvergütung“, an. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass der Versicherte regelmäßige Beiträge zahlt und im Versicherungsfall die vereinbarte Rente erhält. Verfolgt eine Versicherung dieses Prinzip konsequent, so bekommt der Versicherungsnehmer keine Zahlung, falls er nicht vor Versicherungsablauf berufsunfähig wird.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr kann der Kunde die von ihm eingezahlten Prämien teilweise erstattet bekommen. Dies gilt, wenn der Versicherte die Berufsunfähigkeitsrente bis zum Versicherungsablauf nicht in Anspruch genommen hat. Die Anzahl der Beiträge, die ein Versicherungsnehmer erhalten kann, variiert zwischen den Berufsunfähigkeitsversicherungen. Meist beschränkt sich die Anzahl auf ein bis zwei Jahresbeiträge. Die Prämien werden vom Versicherer ohne Zinsen gezahlt.

Die Möglichkeit einer Beitragsrückgewähr besteht sowohl bei selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch bei Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen.

zurück zur Begriffübersicht