Arztanordnungsklausel
Enthält ein Versicherungsvertrag eine Arztanordnungsklausel, so darf der Versicherer den Versicherten bei Berufsunfähigkeit dazu auffordern, bestimmte medizinische Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Diese sollen zur Minderung oder zu Verzögerung der Berufsunfähigkeit beitragen. Mögliche Maßnahmen sind der Besuch eines Arztes oder Heilpraktikers oder auch die Durchführung einer Diät oder eines Suchtentzugs. Verweigert der Versicherte Anordnungen des Versicherers, kann Letzterer die Berufsunfähigkeitsrente kürzen oder streichen.
Die genauen Bedingungen im Rahmen einer Arztanordnungsklausel sind oft schwammig definiert. Häufig sprechen sie dem Versicherer das Recht einer Anordnung von zumutbaren Heilbehandlungen zu. Welche Maßnahmen als zumutbar gelten, ist oft nicht exakt bestimmt. Unter diesen Voraussetzungen ergeben sich häufig rechtliche Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherern. Seit einigen Jahren besteht eine Tendenz zu Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Arztanordnungsklausel.
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