Arbeitsunfähigkeit

Der Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ hat in der Regel die gleiche Bedeutung wie der Ausdruck „Berufsunfähigkeit“. Arbeitsunfähigkeit liegt also vor, wenn man seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr vollständig nachgehen kann.

Gründe können ein Unfall oder eine Erkrankung sein. Laut aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung ist ein Unfall nur bei rund zehn Prozent der Fälle der Grund. Der Statistik zufolge sind etwa 30 Prozent der Betroffenen aufgrund psychischer Leiden arbeitsunfähig. Damit sind geistige Beschwerden die mit Abstand häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Eine Erkrankung des Stütz- und Bewegungsapparats, des Herz-Kreislauf-Systems und Krebs sind seltener der Auslöser.

Arbeitsunfähigkeit ist zu unterscheiden von Erwerbsunfähigkeit. Letztere liegt vor, wenn der Betroffene sowohl seinen letzten als auch jeden anderen Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dem Versicherten die vereinbarte Rente zahlen, wenn er seinem Beruf zu 50 Prozent nicht mehr nachgehen kann.

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