Ausbildungsvertrag kündigen Wenn du woanders einfach besser aufgehoben bist

Rund eine halbe Million Auszubildende finden jährlich einen Ausbildungsplatz. Davon wird jedoch jeder vierte Ausbildungsvertrag vorzeitig beendet. Die Kündigung nach der Probezeit ist dabei für dich wie für den Betrieb nur in bestimmten Fällen möglich. Hier erfährst du alles Wichtige und auch, wie du im Falle eines Rechtsstreits am besten aufgestellt bist.

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Wissenswertes zum Thema Ausbildungsvertrag kündigen kurz & knapp

Wann du deine Ausbildung frühzeitig beenden kannst oder dich dein Ausbilder kündigen darf, hängt vom Zeitpunkt der Kündigung ab. Generell gilt: Während der Probezeit ist diese jederzeit fristlos möglich. Danach hast nur noch du ein ordentliches Kündigungsrecht, dein Betrieb kann dich dagegen nicht ohne Weiteres loswerden.

4 Fakten zur Kündigung der Ausbildung:

  1. Die Probezeit ist der einzige Zeitraum, in der die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses problem- und fristlos möglich ist.
  2. Sobald diese Phase vorbei ist, kannst nur noch du ordentlich mit 4-wöchiger Frist kündigen – sofern du eine von zwei Voraussetzungen erfüllst.
  3. Dein Betrieb darf dich nur fristlos kündigen. Dafür muss ein wichtiger Grund wie Diebstahl von Eigentum vorliegen.
  4. Auch du kannst deinem Unternehmen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Rücken zukehren, wenn ein erheblicher Grund vorliegt.

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Kündigung des Ausbildungsvertrags während der Probezeit

In der Probezeit kannst sowohl du als auch dein Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen jederzeit fristlos kündigen. Das bedeutet, sobald die Kündigung schriftlich erfolgt ist, musst du am nächsten Tag nicht mehr im Betrieb erscheinen.

Einen Sonderfall stellen bestimmte Personengruppen dar. Dazu zählen:

  • Schwangere (hier greift das Mutterschutzgesetz)
  • Personen mit Schwerbehinderung
  • Personen, die in der sogenannten Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV) sind

Bei ihnen ist die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit in der Regel nicht möglich.

Die Probezeit dauert mindestens einen Monat und geht maximal vier Monate. Verlängert werden kann diese nur dann, wenn sie um mehr als ein Drittel der Zeit unterbrochen wird, etwa aufgrund einer Krankheit. Dann kann die Zeitspanne an die Probezeit angehängt werden.

Wichtig: Bei Minderjährigen richtet sich die Kündigung des Ausbildungsvertrags an den gesetzlichen Vertreter beziehungsweise an den Erziehungsberechtigten. Willst du in der Probezeit kündigen, erfolgt dies nur mit Zustimmung, also der Unterschrift eines Sorgeberechtigten.

Die Kündigung noch vor Beginn der Ausbildung ist problemlos möglich, wenn der Ausbildungsvertrag keine Regelungen dazu vorsieht. Klauseln zur Kostenerstattung bei Rücktritt sind dabei unzulässig. Denn Paragraf 23 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sagt, dass nur bei Lösung des Berufsausbildungsverhältnisses nach der Probezeit ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.

Anja
Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen

Ausbildungsvertrag kündigen: Fristen und Regeln kennen

Wann ist die Kündigung nach der Probezeit möglich?

Nach dem Ende der Probezeit kommst du auf drei Wegen aus deinem Ausbildungsvertrag heraus:

Dein Arbeitgeber kann dir dagegen nicht ordentlich kündigen. Ihm bleibt nur die Option, dir fristlos zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dir zu vereinbaren.

Deep Dive ordentliche Kündigung

Ordentliche Kündigung durch den Auszubildenden

Lass uns einen genauen Blick auf die unterschiedlichen Optionen werfen. Als Lehrling kannst du in genau zwei Fällen dein Berufsausbildungsverhältnis ordentlich mit einer vierwöchigen gesetzlichen Kündigungsfrist beenden:

  • Du gibst deine Berufsausbildung komplett auf, etwa weil du ein Studium beginnen willst (Berufsaufgabe).
  • Du hast einen anderen Ausbildungsplatz gefunden (Wechsel der Berufstätigkeit).

Einen dieser beiden Gründe musst du in deiner Kündigung nennen, andernfalls ist diese unwirksam.

 

Wichtig: Fängst du eine neue Ausbildung an, sollte diese nicht im gleichen Beruf sein wie dein alter. Sonst kann dich dein ehemaliger Betrieb auf Schadensersatz verklagen. Wenn du im gleichen Beruf bleiben willst, aber den Ausbildungsbetrieb wechseln möchtest, strebe besser einen Aufhebungsvertrag an.

Aus, Schluss, vorbei!

Ausbildungsvertrag fristlos kündigen: Wann darf das dein Arbeitgeber oder du?

Laut Paragraf 22 des Berufsbildungsgesetzes ist die fristlose Kündigung nur „aus wichtigem Grund“ möglich. Dieser Grund darf deinem Arbeitgeber oder dir nicht länger als zwei Wochen bekannt sein. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam.

Ausbildungsvertrag kündigen: Gründe im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch, wann ein triftiger Grund für die Kündigung vorliegt:

Gründe für die fristlose Kündigung durch den AzubiGründe für die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
Gesetzesverstoß gegen das Jugend­arbeitsschutz- oder das Arbeitszeit­gesetzDiebstahl von Betriebsmitteln
Unbezahlte Überstunden ohne FreizeitausgleichIgnorieren betrieblicher Anweisungen
Ausbildungs­inhalte werden schlecht oder gar nicht vermitteltGewalt
Azubi muss Aufgaben erledigen, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun habenVersäumen des Berufsschul­unterrichts
Gewalt, Beleidigung und sexuelle Belästigung am ArbeitsplatzBeschädigung von Betriebseigentum
Verzug bei Zahlung der Ausbildungs­vergütungKeine ordentliche Führung des Berichtsheftes

Straftaten außerhalb der Ausbildung sind nur dann ein wichtiger Grund, wenn sie konkrete Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis haben.

Generell wird zwischen der verhaltensbedingten, der betriebsbedingten und der personenbedingten Kündigung unterschieden.

 

Verhaltensbedingte Gründe, wie sie in der Tabelle aufgelistet sind, erfordern zunächst eine Abmahnung, ehe die Kündigung erfolgt. Das gilt sowohl für den Ausbildungsbetrieb als auch für den Auszubildenden. Nur bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung ist die fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung möglich. Für den Arbeitgeber können dies beispielsweise fremdenfeindliche Äußerungen sein, die das notwendige Vertrauen für ein dauerhaftes Arbeits- und Ausbildungsverhältnis zerstören (siehe dazu BAG: Aktenzeichen 2 AZR 676/98).

Im Kündigungsschreiben muss der Grund spezifisch genannt werden. Allgemeine Aussagen wie „häufiges Zuspätkommen“ sind zu pauschal und machen die Kündigung unwirksam. Vielmehr muss der Grund so genau wie möglich beschrieben werden. Ein Widerspruch gegen die fristlose Kündigung ist binnen drei Wochen nach Erhalt möglich.

 

Der Azubi kann in diesem Zeitraum eine Kündigungsschutzklage einreichen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sollten sie sich auch mit den Kosten auseinandersetzen, die ein Rechtsstreit mit sich zieht. Denn sowohl das Gericht als auch der Anwalt müssen bezahlt werden.

Tipp: Ganz sorglos können Auszubildende mögliche rechtliche Querelen mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung begegnen. Diese kommt für Anwaltskosten und Co. auf.

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Achtung Stolperfalle: Bevor die Klage vor einem Arbeitsgericht möglich ist, schreibt das Arbeitsgerichtsgesetz ein Schlichtungsverfahren vor. Dazu muss ein Schlichtungsausschuss von dir angerufen werden. Der Ausschuss wird in der Regel von der jeweiligen Kammer oder Innung gestellt.

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist eine gütliche Einigung zwischen den Parteien. Geschieht dies nicht, trifft der Ausschuss eine Entscheidung. Willst du diese nicht anerkennen, kannst du binnen zwei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Im Guten gehen

Auflösungsvertrag vereinbaren

Die Kündigung ist in der Regel eine einseitige Geschichte. Eine Partei ist unzufrieden und entscheidet sich daher für das Ende des Ausbildungsverhältnisses. Anders sieht es aus, wenn Ausbilder und Auszubildender einen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag vereinbaren. Dies geschieht ohne böses Blut in beiderseitigem Verständnis.

Hier müssen keine Fristen eingehalten werden. Eine Begründung ist nicht notwendig. Zudem wirkt die Auflösung im Lebenslauf nicht so negativ wie eine Kündigung.

Was passiert, wenn du die Ausbildung kündigst?

To-dos nach der Kündigung

Hast du deinen Ausbildungsvertrag gekündigt oder eine Kündigung erhalten, gibt es einige Dinge, die auf dich zukommen:

  • Ausbildungszeugnis einfordern – darauf hast du gesetzlichen Anspruch
  • Resturlaub – nicht genommenen Urlaub muss dir dein Ausbildungsbetrieb auszahlen
  • Arbeitslos melden – ist deine Zukunft nach der Kündigung ungewiss, melde dich arbeitslos
  • Krankenkasse informieren – gegebenenfalls kannst du wieder in die Familienversicherung eines Elternteils wechseln
  • Berufsschule informieren

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 02.03.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen