Gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit

Mangelhafte Absicherung durch den Gesetzgeber

Wer glaubt, bei Berufsunfähigkeit durch die gesetzliche Rente abgesichert zu sein, liegt leider falsch: für alle ab 1961 Geborenen wurde die frühere Berufsunfähigkeitsrente vor einigen Jahren durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, mit der sich ein ausreichender Lebensstandard nicht mehr finanzieren lässt. Ob Sie die ohnehin magere gesetzliche EU-Rente im Ernstfall voll erhalten oder gar nur den halben Satz bekommen, hängt davon ab, wieviel Stunden Sie täglich noch arbeiten können – in irgendeiner Tätigkeit, notfalls als Pförtner oder Grünanlagenpfleger.

Beispiel Beispiel
Wer im früheren Beruf 3.000 Euro Bruttomonatseinkommen hatte, bekommt im Erwerbsunfähigkeitsfall nur die halbe Rente von ca. 475 Euro, wenn er noch mehr als drei Stunden täglich irgendwie einsatzfähig ist. Den vollen Satz von rund 945 Euro gibt es nur noch, wenn man nachweisen kann, dass man weniger als drei Stunden arbeiten kann. Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeitsfähig ist – wohlgemerkt in irgendeiner beliebigen Tätigkeit – geht ganz leer aus. Und spätestens nach drei Jahren steht eine erneute Leistungsprüfung an.
Wenn Sie sich im Fall einer Berufsunfähigkeit den Gang zum Sozialamt ersparen wollen, dürfen Sie sich auf die gesetzliche Rente also nicht verlassen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist unabdingbar – und günstiger zu haben, als viele denken.

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