Vorteile und Nachteile einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähige, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, können unter Umständen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten. Die finanzielle Hilfe ist hier sogar noch geringer als bei der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente, die ein Berufstätiger, der spätestens an jenem Tag geboren ist, erhalten kann.
Fakt ist, dass beide gesetzlichen Hilfestellungen in der Regel bei Weitem nicht für die Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards ausreichen. Nur mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie dem finanziellen Kollaps vorbeugen. Diese leistet bereits die vereinbarte Rentenzahlung, wenn Sie Ihren Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Somit kann diese private Absicherung Ihre Versorgungslücke schließen.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann aber auch nachteilig sein, wenn Sie aufgrund bestimmter Vertragsklauseln im Krankheitsfall keine Leistungen erhalten.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Vorteile und Nachteile
Die Vorteile einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie vor allem dann nutzen, wenn der Vertrag keine sogenannte „abstrakte Verweisung“ vorsieht. Der Nachteil der abstrakten Verweisung besteht darin, dass Sie im Ernstfall womöglich einen anderen Beruf ausüben müssen und nicht die vereinbarte Zahlung erhalten.
Enthält der Vertrag diese Klausel nicht, zahlt der Versicherer bereits bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit. Um die Vorteile einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung optimal nutzen zu können, sollten Sie außerdem einen Tarif wählen, der möglichst wenige Ausschlüsse für bestimmte Krankheiten enthält. Versicherungen, die solche Ausschlüsse vorgeben, erbringen bei den entsprechenden Erkrankungen keine Leistung.
Vorteile der privaten gegenüber der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung
Die entscheidenden Berufsunfähigkeitsversicherung Vorteile zeigen sich, wenn man berücksichtigt, wie mager die gesetzliche Hilfe ausfällt und dass diese an strenge Bedingungen geknüpft ist. Ist es Ihnen noch immer möglich, zwischen drei und sechs Stunden täglich irgendeinem Beruf nachzugehen, so bekommen Sie nur eine halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Wichtig zu wissen ist hierbei, dass es sich dann sehr häufig nicht um einen Beruf handelt, der mit Ihrer vorherigen Tätigkeit verwandt ist. Der Staat entscheidet, welche Arbeit für Sie als Betroffenen zumutbar ist. So oder so erhalten Sie bei einer teilweisen Erwerbsminderung nur ca. 15 Prozent Ihres ehemaligen Bruttogehalts.
Als voll erwerbsunfähig werden Sie erst dann eingestuft, wenn Sie nicht mehr fähig sind, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Ein entscheidender Punkt ist hierbei, dass der Staat selbst bei Invalidität oft Leistungen verweigert. In jedem Fall bekommen Sie bei der vollen Erwerbsminderungsrente nur etwa 30 Prozent Ihres vorherigen Bruttolohns. Daher sollten Sie sich unbedingt mit einer privaten Absicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung Vorteile nutzen.
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