Leistungen der Erwerbsminderungsversicherung – geringe staatliche Hilfe zu erwarten

Leistungen Erwerbsminderungsversicherung

Die gesetzliche Erwerbsminderungsversicherung bietet Berufsunfähigen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, Unterstützung, die jedoch sehr schwach ausfällt. Die Erwerbsminderungsrente ist noch geringer als die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, die ein Berufstätiger, der spätestens an jenem Tag geboren ist, erhalten kann.

Fakt ist, dass beide gesetzliche Hilfestellungen in der Regel bei Weitem nicht für die Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards ausreichen. Daher sollten Sie privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente – Bedingungen

Ein Berufsunfähiger muss zunächst strenge Erwerbsminderungsrente Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt Unterstützung durch die Erwerbsminderungsversicherung zu bekommen. Ist es Ihnen noch immer möglich, zwischen drei und sechs Stunden täglich irgendeinem Beruf nachzugehen, so bekommen Sie nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente.

Wichtig zu wissen ist hierbei, dass es sich sehr häufig um einen Beruf handelt, der mit Ihrer vorherigen Tätigkeit nicht verwandt ist. Der Staat entscheidet gemäß Ihrer Erwerbsminderungsrente Voraussetzungen, welche Arbeit für Sie als Betroffenen zumutbar ist. So oder so erhalten Sie bei einer teilweisen Erwerbsminderung nur ca. 15 Prozent Ihres ehemaligen Bruttogehalts. Sie sind dann auf einen Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst angewiesen.

Als voll erwerbsunfähig werden Sie erst dann eingestuft, wenn Sie nicht mehr fähig sind, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Ein entscheidender Punkt ist hierbei, dass die Erwerbsminderungsversicherung selbst bei Invalidität oft Leistungen verweigert. In jedem Fall bekommen Sie durch die volle Erwerbsminderungsrente nur etwa 30 Prozent Ihres vorherigen Bruttolohns.

Medizinische Prüfung

Ihre Erwerbstauglichkeit wird meist durch Ärzte, die beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung angestellt sind, bewertet. Sofern nötig, werden externe ärztliche Gutachter hinzugezogen. Es wird darauf geachtet, dass diese Bewertung Ihrer Erwerbstauglichkeit möglichst vollständig und umfassend geschieht. Geht es um seltene Erkrankungen oder solche, bei denen beispielsweise Röntgen- oder Laboranalysen nötig sind, so ist die Bewertung schwierig. Es besteht immer die Gefahr, dass Ihre körperlichen oder geistigen Beschwerden nicht anerkannt werden.

Versicherungsrechtliche Bedingungen

Zusätzlich zu den medizinischen Bedingungen müssen Sie einige versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen seit mindestens fünf Jahren gesetzlich rentenversichert sein (Wartezeit). Zudem müssen Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben. Berufseinsteiger haben somit in aller Regel gar keine gesetzliche Absicherung.

Große Versorgungslücke ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsminderungsrente
Berufsunfähigkeitslücke

Berechnung der Erwerbsminderungsrente – ein Beispiel: Falls Sie ein monatliches Bruttogehalt von 3.000 Euro haben und berufsunfähig werden, sind Sie eventuell noch immer fähig, zwischen drei und sechs Stunden täglich zu arbeiten. Sie können in dem Fall eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen und erhalten dann monatlich nur noch rund 475 Euro. Im besten Fall bekommen Sie durch die volle Erwerbsminderungsrente monatlich 945 Euro. Zu den Erwerbsminderungsrente Voraussetzungen zählt hierbei aber, dass Sie nicht mehr als drei Stunden pro Tag irgendeinem Beruf nachgehen können. So oder so ist die Erwerbsminderungsrente Höhe dürftig.

Vorteil der BU-Rente gegenüber der Erwerbsminderungsrente

Haben Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, so leistet diese bereits eine vereinbarte Zahlung, wenn Sie Ihren Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Somit kann diese Absicherung die Versorgungslücke durch die niedrige Erwerbsminderungsrente Höhe schließen. Nur mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie dem finanziellen Kollaps vorbeugen vorbeugen.