Gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung – geringe staatliche Unterstützung

Gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Fall einer Berufsunfähigkeit erhalten Sie vom Staat nur minimale Unterstützung. Um die volle staatliche Erwerbsminderungsrente erhalten zu können, müssen Sie zudem strenge Bedingungen erfüllen. Selbst dann bekommen Sie nur rund 30 Prozent Ihres vorherigen Bruttogehalts. Von einer soliden gesetzlichen BU-Absicherung kann daher keine Rede sein.

Sie sollten sich daher mit einer privaten Absicherung befassen. Da die private Berufsunfähigkeitsversicherung sehr beratungsintensiv ist, ist eine Beratung eines Experten zu empfehlen.

Erwerbsminderungsrente erklärt an einem Rechenbeispiel

Angenommen, Sie haben ein monatliches Bruttogehalt von 1500 Euro. Eine halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommen Sie, wenn Sie noch immer zwischen drei und sechs Stunden täglich in einem beliebigen Beruf arbeiten können. Sie erhalten dann gerade einmal 225 Euro monatlich vom Staat. Die volle Erwerbsminderungsrente von 450 Euro wird Ihnen nur gewährt, wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können.

Nach maximal drei Jahren werden Sie einer erneuten Leistungsprüfung unterzogen und bekommen danach womöglich noch geringere Zahlungen. Wenn Sie eine stabile BU Absicherung wollen, reicht es also nicht, sich auf die gesetzliche Rente zu verlassen. Nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann Ihnen im Ernstfall helfen.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie am 2. Januar 1961 oder später geboren sind, haben Sie den besonders geringen Schutz der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Diese gesetzliche Berufsunfähigkeit Versicherung zahlt Ihnen maximal rund 30 Prozent Ihres vorherigen Bruttogehalts. Es handelt sich dann um die volle Erwerbsminderungsrente. Kriterium hierfür ist, dass Sie nicht mehr als drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten können.

Die teilweise Rente wegen Erwerbsminderung wird Ihnen zugesprochen, wenn Sie noch immer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können. Der Staat darf in dem Fall von Ihnen verlangen, dass Sie einen neuen Beruf annehmen. Dabei kann es sich um eine Tätigkeit handeln, die nichts mit Ihrer vorherigen Arbeit gemeinsam hat. Durch die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen Sie nur rund 15 Prozent Ihres ehemaligen Bruttolohns.
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Vorsorgelücke – existenzgefährdend im Ernstfall

Für jeden Berufstätigen ist es wichtig, zu wissen, wie gering die staatliche Hilfe bei Berufsunfähigkeit ausfällt und welche Vorsorgelücke ohne private Absicherung besteht. Da selbst bei einer vollständigen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nur rund 30 Prozent des vorherigen Bruttogehalts zu erwarten sind, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung absolut notwendig.
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Vor- und Nachteile der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist man vor allem dann im Vorteil, wenn der Vertrag günstigere Bedingungen vorsieht als die gesetzliche Absicherung. Dies bedeutet zunächst, dass der Vertrag keine Klausel enthalten sollte, die besagt, dass der Versicherte im Ernstfall eventuell einen anderen Beruf ausüben muss und keine Rente erhält. Auch ist wichtig, dass die Vertragspolice keine Ausschlüsse für bestimmte Krankheiten beinhaltet. Gibt es bei Ihrer privaten Absicherung derartige Ausschlüsse, so gibt es im Fall der Berufsunfähigkeit einen entscheidenden Nachteil gegenüber der gesetzlichen Absicherung: Sie erhalten keine Leistungen.
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