Zahlt die BUV bei Weiterbildung weiter?
06.02.12 16:27 Berufsunfaehigkeit.com Team
Patrick F. (26) aus Meiningen fragt:
Hallo!
Ich beziehe seit drei Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherungsrente. Die Ursache für die Berufsunfähigkeit ist eine diagnostizierte und anerkannte schizoaffektive Psychose. Ich bin seit der Erstdiagnose nicht mehr fähig, meinen gelernten Beruf auszuüben. Nun haben Ärzte und Psychologen mir dazu geraten, mein Abitur über den zweiten Bildungsweg zu absolvieren. Meine Frage: Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung weiter, wenn ich Abitur mache bzw. studiere?
Die Versicherung ist die ERGO Versicherung. Das Dilemma in dem ich stecke ist, dass ich kognitive Beeinträchtigungen habe und dadurch in meiner Leistungsfähigkeit Einschränkungen. Wenn ich Abitur mache, würde dies aus meiner Sicht ebenfalls eine Beeinträchtigung darstellen. Die Ärzte und Psychologen vertreten die Auffassung, dass ich auf Basis meiner Intelligenz dazu in der Lage wäre und begründen dies mit meinem hohen IQ.
Versicherungsexperte Dr. Michael Werner:
Sehr geehrter Herr F.,
in diesem Falle wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer ERGO. Nur der wird Ihnen die Frage ganz konkret und korrekt beantworten können.
Allgemein sieht es so aus, dass der BU-Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. bis zur Überwindung der Berufsunfähigkeit zahlen muss. Gelingt es dem Versicherungsnehmer durch eine Umschulung oder Weiterbildung den Status der Berufsunfähigkeit zu überwinden, so sollte die Rente auch für diese Zeit weiter ausgezahlt werden, aber konkret in Ihrem Fall: wenden Sie sich bitte direkt an die ERGO.
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