Welche Abzüge gibt es bei der BU-Rente?
18.01.12 16:13 Berufsunfaehigkeit.com Team
Oliver S. (31) aus Hamburg fragt:
Hallo,
eine Verständnisfrage zum Thema BU habe ich:
Werden beim Eintritt der Berufsunfähigkeit von der Rente gezahlten Rente noch Positionen (Steuer, KV, Rentenversicherung) abgezogen oder handelt es sich um Brutto=Netto.
Wenn Brutto = Netto ist, was wird nach Ende der vertraglichen Rente gezahlt - Greift hier die gesetzliche Rente? Diese dürfe im Falle eine frühe Berufsunfähigkeit (z.B. 35) doch relativ gering sein, da nur ~10 Jahre eingezahlt wurde?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung
Versicherungsexperte Dr. Michael Werner:
Von der BU-Rente, die im Leistungsfall vom BU-Versicherer ausgezahlt wird, gehen keine Abzüge ab, weder an die gesetzliche Krankenkasse noch an die Rentenversicherung. Da die BU-Rente aber Einkommen darstellt, schlägt der Fiskus zu. Das Finanzamt besteuert die BU-Rente mit dem Ertragsanteil.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird hinsichtlich der Laufzeit des Vertrages in der Regel bis zum Eintritt des gesetzlichen Rentenalters abgeschlossen, d.h., wenn der BU-Versicherungsfall bei einem 45 jährigen Mann eintritt (Eintrittsalter war 35 Jahre) wird die BU-Rente bis zum Eintritt der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Wurde der BU-Vertrag aber nur bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen, endet zu diesem Zeitpunkt auch die Auszahlung der BU-Rente, obwohl die gesetzliche Rente noch nicht in Kraft tritt.
Die gesetzliche Rente gibt es in diesem Beispiel mit Abschlägen erst mit frühestens 63. Dann gäbe es 3 Jahre entweder kein Geld oder der Versicherte hat evtl. Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Insofern sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung de facto bis 65 oder 67 abgeschlossen werden.
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