Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte
Es gibt viele Gründe aufgrund derer ein Zahnarzt berufsunfähig werden kann. Seien es Schäden des Bewegungsapparats durch die einseitige Belastung, Bewegungseinschränkungen der Hände und Finger durch Unfälle oder Arthrosen, aber auch Allergien, die im Laufe der Zeit etwa als Reaktion auf die verwendeten Füllmaterialien entstehen – wenn es erst einmal zu einer Berufsunfähigkeit Zahnarzt kommt, entstehen sehr schnell finanzielle Notsituationen.
Denn die Versorgung durch die zahnärztlichen Versorgungswerke reicht kaum aus, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten – erst recht nicht, wenn noch teure technische Geräte der eigenen Praxis abbezahlt werden müssen. Zudem zahlt das zahnärztliche Versorgungswerk erst dann, wenn eine hundertprozentige Berufsunfähigkeit als Zahnarzt vorliegt. Können Sie zwar nicht mehr in der eigenen Praxis arbeiten, aber sind noch in der Lage Gutachtertätigkeiten auszuführen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie keinen Anspruch auf Zahlungen haben. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte können Sie Ihren Lebensstandard beibehalten, auch wenn Sie nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können.
Erweiterter Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte
Für alle Zahnärzte gibt es die Möglichkeit sich zusätzlich zur Absicherung durch die zahnärztlichen Versorgungswerke mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnarzt gegen die Folgen von Erkrankungen und Unfällen abzusichern. Dabei empfiehlt es sich die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte so früh wie möglich abzuschließen, denn mit steigendem Einstiegsalter erhöhen sich auch die monatlichen Beiträge. Zudem kann der Versicherer bei Vorerkrankungen auf einen Risikozuschlag bestehen. Einige Vorerkrankungen können sogar zu einer Ablehnung führen. Daher ist es ratsam, eine Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnarzt bereits dann abzuschließen, wenn noch keine körperlichen Beschwerden bestehen.
Private Berufsunfähigkeitsvorsorge für Zahnärzte wichtig
Ein weiterer Grund sich mit einer Berufsunfähigkeit Zahnarzt schon in jungen Jahren abzusichern, ist das Zahlungsprinzip der zahnärztlichen Versorgungswerke. Denn diese arbeiten nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Das heißt, wenn er wenig einzahlt, hat im Falle einer Berufsunfähigkeit der Zahnarzt nur Anspruch auf geringe Zahlungsleistungen. Gerade junge Zahnärzte investieren aber meist nur wenig Geld in ihre Vorsorge. Da ist es sinnvoll den Schutz mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnarzt zu erweitern.
Lassen Sie sich zur Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnarzt beraten
Doch auch bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte sollten Sie darauf achten, dass Sie auf keinen anderen Beruf verwiesen werden können. Informieren Sie sich auch darüber, welche Versicherungsdauer für Sie sinnvoll ist und wie hoch Ihre monatlichen Beiträge sein sollten, damit Sie im Versorgungsfall eine Rente erhalten, die Ihren finanziellen Bedarf deckt. Ein unabhängiger Experte kann Ihnen nicht nur einen günstigen Tarif empfehlen, sondern Sie auch hinsichtlich der Höhe der Beitragszahlungen und der angestrebten Rentenhöhe beraten.
Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag
Wie viel investiere ich in meinen Schutz?
Ihre Fragen - schnell beantwortet
Unser Lexikon – Begriffe erklärt
Weiterführende Begriffserklärungen finden Sie in unserem Lexikon: