Stolperfallen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Vertragsbedingungen von Versicherungen sind häufig für Laien schwer verständlich. Insbesondere wenn es um bestimmte Klauseln oder Versicherungsbedingungen geht, ist vielen Versicherten nicht bewusst, dass diese im Zweifelsfall ungünstig für sie sein können.
Wir helfen Ihnen solche „Stolperfallen“ speziell für Berufsunfähigkeitsversicherungen zu vermeiden, so dass Sie optimal abgesichert sind! Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich kostenlos ein Angebot von einem Experten erstellen zu lassen!
Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen
Ihnen werden beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen gestellt. Sie müssen angeben, ob Sie aktuell oder in der Vergangenheit gesundheitliche Probleme haben bzw. hatten. Wichtig ist, dass Ihnen keine Fragen gestellt werden, die kaum zu beantworten sind. Wenn eine Ihrer Antworten lückenhaft ist, kann der Versicherer bei Berufsunfähigkeit vom Vertrag zurücktreten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Frage mit oder ohne Absicht fehlerhaft beantwortet haben.
Eine Frage wie „Bestanden in den letzten 15 Jahren schwerwiegende gesundheitliche Probleme?“ ist unfairer als „Wurden Sie in den letzten fünf Jahre wegen eines Bandscheibenvorfalls behandelt?“ Je kürzer der Zeitraum und je klarer definiert die Erkrankung, desto fairer ist die Frage.
Mögliche Leistungsverweigerung
Wichtig ist, dass der Versicherungsvertrag keinen Ausschluss für bestimmte Krankheiten und keine „abstrakte Verweisung“ enthält. „Abstrakte Verweisung“ bedeutet, dass der Versicherer bei Berufsunfähigkeit möglicherweise von Ihnen die Ausübung eines anderen Berufs verlangt und Sie dann keine Rente erhalten.
Berufswechsel Berufsunfähigkeitsversicherung
Häufig müssen Sie einen Berufswechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung sofort mitteilen um Ihren Berufsunfähigkeitsschutz nicht zu verlieren. Bei anderen Gesellschaften müssen Sie eine Änderung der beruflichen Tätigkeit nicht anzeigen, es ist automatisch der zuletzt ausgeübte Beruf versichert.
Rückwirkende Anerkennung Berufsunfähigkeit
Rückwirkende Anerkennung bedeutet, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit aufkommt, auch wenn der Arzt zu Beginn noch keine eindeutige Diagnose oder Prognose abgeben konnte.
Weitere Stolperfallen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die
Arztanordnungsklausel räumt der Versicherung das Recht ein, von Ihnen
die Durchführung einer ärztlichen Behandlung oder Therapie zu fordern.
Verweigern Sie diese Anordnung, so können Leistungen aus der
Berufsunfähigkeitsversicherung gekürzt werden oder komplett wegfallen.
BU-Versicherer
können gemäß ihrer Versicherungsbedingungen in der Regel fünf Jahre
lang vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde Gesundheitsfragen im
Versicherungsantrag – absichtlich oder versehentlich – falsch
beantwortet hat. Verträge, die in diesem Fall ein unbefristetes
Rücktrittsrecht vorsehen, sollte man nicht unterschreiben. Der Vertrag
muss unbedingt ein befristetes Rücktrittsrecht enthalten.
Tipp
Fragen zu Krankenhausaufenthalten sollten sich höchstens auf die vergangenen zehn Jahre beziehen, Fragen zu Arztbesuchen oder erlittenen Erkrankungen höchstens auf die letzten fünf Jahre. Im Versicherungsantrag sollte außerdem in verständlichen Worten auf die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen werden.
Worauf Sie außerdem achten sollten, finden Sie
leicht verständlich erklärt in den FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung.
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