Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
Bei Berufsunfähigkeit können Sie eine „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“ erhalten. Danach haben Sie Anspruch auf ein Krankentagegeld, falls dies mit Ihrer Krankenkasse vereinbart wurde. Beide Leistungen sind zeitlich stark begrenzt.
Wenn Sie der Armut durch Berufsunfähigkeit vorbeugen wollen, brauchen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Sind Sie gesundheitlich längerfristig nicht in der Lage, Ihre Arbeit auszuüben, so müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss üblicherweise spätestens am vierten Tag beim Arbeitgeber eingehen. Er kann sie allerdings schon am ersten Krankheitstag verlangen. Sie können bei einer Erkrankung maximal sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung erhalten.
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Teilzeitkräfte. Sie müssen in der Regel mindestens seit vier Wochen die Arbeitsstelle haben, um die Entgeltfortzahlung bekommen zu können.
Krankengeld
Wenn Sie entsprechend krankenversichert sind, können Sie nach Ende der Lohnfortzahlung ein Krankentagegeld erhalten. Dieses beträgt höchstens 90 Prozent des letzten vollen monatlichen Nettoeinkommens. Anspruch auf Krankengeld haben die meisten Arbeitnehmer und viele Arbeitslose. Selbstständige müssen mit ihrer Krankenversicherung gesondert ein Krankengeld vereinbaren.
Einige gesetzliche Krankenversicherungen bieten für Selbstständige gar keine Versicherung mit Krankentagegeld an. Bei anderen Krankenkassen ist es möglich, zwischen Zahlungsbeginn ab dem ersten Tag oder nach mehreren Wochen zu wählen. Gerade Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Können sie krankheitsbedingt nicht arbeiten, so haben sie sonst eine große Einkommenslücke.
Wie lange erhalte ich Krankentagegeld?
Nachdem Sie maximal sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung erhalten haben, bekommen Sie höchstens 72 Wochen lang Krankengeld wegen der vorliegenden Krankheit. Auch wenn in diesem Zeitraum eine neue Krankheit hinzukommt, wird Ihnen Krankentagegeld nicht länger als 72 Wochen gezahlt. Wenn Sie danach nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein möchten, brauchen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie lang diese zahlt, legen Sie und der Versicherer vor Vertragsabschluss fest. Sie kann bis zum Beginn des gesetzlichen Rentenalters Zahlungen leisten. Nur sie ermöglicht es Ihnen dann, Ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Leistungen Berufsunfähigkeit
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