Dienstunfähigkeit bei Polizeibeamten eine häufig unterschätzte Gefahr

Berufsunfähigkeitsversicherung für Polizisten

Wenn Dienstunfähigkeit Polizeibeamte ereilt, können sie womöglich eine Dienstunfähigkeitsrente erhalten. Befindet der Dienstherr aber, dass Sie noch bestimmte andere Tätigkeiten für ihn ausüben könnten, erhalten Sie die Rente nicht.

Selbst wenn Sie diese bekommen, ist sie womöglich zu gering für Ihren gewohnten Lebensstandard. In dem Fall kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung Polizisten mit einer zuvor vereinbarten Rente helfen.

Dienstunfähigkeit bei Polizisten – ein besonderes Risiko

Der Beruf des Polizisten kann körperlich und geistig sehr herausfordernd sein. Daher besteht in diesem Berufsfeld ein hohes Dienstunfähigkeitsrisiko. Wenn Berufsunfähigkeit Polizisten erfasst, erhalten sie nicht bedingungslos ein Ruhegehalt. Der Dienstherr allein darf hierüber bestimmen. Zunächst einmal müssen Sie sechs Monate lang dienstunfähig gewesen sein. Dies darf sich in sechs weiteren Monaten nicht ändern. Bedingung ist zudem, dass Sie laut Ihrem Dienstherrn keine vergleichbare Tätigkeit aufnehmen können. Nur dann unterstützt die Dienstunfähigkeitsversicherung Polizeibeamte mit einer Rentenzahlung.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten – was bietet sie?

Das Ruhegehalt der Dienstunfähigkeitsversicherung beruht auf dem Einkommen, das Sie durch Ihre letzte Tätigkeit bezogen haben und Ihrer Dienstzeit. Üblicherweise ist das Ruhegehalt deutlich geringer als Ihr letztes Einkommen. So beträgt der Höchstsatz bei Dienstunfähigkeit wegen eines Dienstunfalls nur 75 Prozent Ihrer letzten Bezüge. Versetzt eine Dienstunfähigkeit Polizisten in den Ruhestand, so reicht das Ruhegehalt für das gewohnte Leben also meist nicht aus.

Berufsunfähigkeit bei Polizisten – Privatversicherung nötig

private Vorsorge für Polizisten

Da die Dienstunfähigkeitsversicherung Polizisten also nicht ausreichend unterstützt, ist eine private Vorsorge nötig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet im Ernstfall eine von Ihnen mitbestimmte Rente, sodass Sie Ihren Lebensstandard aufrechterhalten können.

Wenn eine Dienstunfähigkeit bei Polizisten eintritt, sind sie nur abgesichert, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmte Klauseln enthält. Sonst kann es passieren, dass Sie leer ausgehen.

Dienstunfähigkeitsklausel

Entscheidend ist unter anderem die sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel. Nur wenn sie Teil des Vertrags ist, akzeptiert die Versicherung Ihre Dienstunfähigkeit ohne erneute Prüfung. Um eine echte Dienstunfähigkeitsklausel handelt es sich, wenn sie Dienstunfähigkeit und die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit definiert.

Kein Verweisungsrecht

Wenn Berufsunfähigkeit Polizisten erfasst, sollte der Versicherer nicht fordern dürfen, dass eine neue Tätigkeit aufgenommen wird. Auf dieses Verweisungsrecht sollte der Versicherer laut Vertrag ausdrücklich verzichten. Dort sollte geschrieben stehen, dass Ihnen die Rente garantiert ist, wenn Sie in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können. Die Versicherung sollte auch die Annahme einer sehr ähnlichen Tätigkeit nicht verlangen dürfen.

Sonst darf sie beispielsweise womöglich fordern, dass Sie im Innendienst arbeiten, wenn Sie zuvor Streifenpolizist waren. Selbst wenn Sie dann keine Stelle im Innendienst finden, erhalten Sie keine Rente.