Ein großer psychischer Druck macht sie nötig: Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Sind Sie Lehrer, so besteht für Sie ein besonders hohes Risiko, berufs- bzw. dienstunfähig zu werden. Viele sind dem psychischen Druck langfristig nicht gewachsen und müssen ihren Beruf aufgeben. Bei verbeamteten Lehrkräften spricht man in dem Fall von Dienstunfähigkeit, bei nicht verbeamteten von Berufsunfähigkeit.
Wenn Dienstunfähigkeit Lehrer ereilt, können sie ein Ruhegehalt von ihrem Dienstherrn erhalten. Geht es um einen angestellten Lehrer, kann er staatliche Hilfe erhalten. In beiden Fällen können die Zahlungen sehr gering ausfallen. Fakt ist, dass nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Lehrer umfassend absichern kann.
Dienstunfähigkeit bei Lehrern
Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, so kann Ihnen Dienstunfähigkeit bescheinigt werden. Dies entscheidet allein Ihr Dienstherr. Grundvoraussetzungen sind, dass Sie innerhalb von sechs Monaten keinen Dienst mehr ausüben konnten und innerhalb sechs weiterer Monate keinen vollständigen Dienst leisten können. Gründe können ein Unfall oder eine Erkrankung sein. Ihr Dienstherr muss außerdem befinden, dass Sie keine vergleichbare Tätigkeit mehr ausüben können.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Wenn Dienstunfähigkeit Lehrer beruflich außer Gefecht setzt, können sie ein Ruhegehalt bekommen. Das Ruhegehalt basiert auf den Dienstbezügen, die Sie durch Ihre letzte Tätigkeit erhalten haben und Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit. In der Regel kann die Dienstunfähigkeitsversicherung Lehrer nicht derart unterstützen, dass sie ihren Lebensstandard halten können. So beträgt der Höchstsatz bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls nur 75 Prozent seiner letzten Bezüge.
Ein Ruhegehalt errechnet sich aus den Bezügen des letzten Amts, wenn es mindestens zwei Jahre ausgeübt wurde. Sonst unterstützt die Dienstunfähigkeitsversicherung Lehrer mit einem Ruhegehalt aus dem vorherigen Amt. Wenn Dienstunfähigkeit Lehrer erfasst, sind viele von ihnen kaum vom Dienstherrn abgesichert.
Berufsunfähigkeit bei Lehrern: private Absicherung ratsam
Sind Sie nicht verbeamtet und können Ihre Lehrtätigkeit nicht mehr ausüben, so können Sie nur geringe staatliche Leistungen erhalten. Selbst die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet einem Betroffenen nur rund 30 Prozent seines letzten Bruttogehalts. Wenn eine Berufsunfähigkeit Lehrer ereilt, besteht also ein besonders dürftiger Schutz. Geringer noch, als wenn Dienstunfähigkeit Lehrer aus der Bahn wirft.
Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig für alle Lehrer
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar. Egal, ob Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit Lehrer erwischt. Nur mithilfe einer privaten Berufsunfähigkeitsrente können Sie im Ernstfall Ihren gewohnten Lebensstandard fortsetzen.
Dienstunfähigkeitsklausel
Als Beamter sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung wählen, die eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Nur dann akzeptiert die Versicherung ohne erneute Prüfung, dass Sie dienstunfähig sind. Wichtig ist, dass es sich um eine sogenannte „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ handelt. Dies ist der Fall, wenn in der Klausel Dienstunfähigkeit und die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gelten.
Abstrakte Verweisung
Sind Sie nicht verbeamtet, so sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die keine abstrakte Verweisung vorsieht. Können Sie Ihrer Lehrtätigkeit nicht mehr nachgehen, so darf die Versicherung dann nicht fordern, dass Sie einen anderen Beruf annehmen.
Lehrer-Dienstunfähigkeit – optimal absichern
Da der Staat und die Dienstunfähigkeitsversicherung Lehrer nicht solide schützen, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Lehrer wichtig. Den für Sie idealen Tarif finden Sie mit der kostenlosen und unabhängigen Hilfe eines Experten!
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