Definition von Berufsunfähigkeit – was bedeutet der Begriff und was ist zu beachten?
Der Begriff Berufsunfähigkeit steht für eine langfristige Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Sind Sie berufsunfähig, können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben, aber noch weiterhin einer anderen Arbeit nachgehen. Sie sind lediglich nicht mehr fähig, Ihren ursprünglichen Beruf auszuüben.
Da es sich bei der Berufsunfähigkeit um eine langfristige oder sogar lebenslange Arbeitsunfähigkeit handelt, sollte man den damit verbundenen Einkommensausfällen mit einer privaten Versicherung vorbeugen.
Diagnose „berufsunfähig“ – welche Hilfe leistet der Staat?
Der Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ wird meist für die private Absicherung verwendet. Doch auch innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung existiert das Wort „Berufsunfähigkeit“. Für Sie relevant ist dieser Begriff aber nur, falls Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Sie können dann eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Diese ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft, und die Hilfeleistung ist gering. Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 geboren, haben Sie einen noch stärker begrenzten gesetzlichen Schutz, der eine private Absicherung noch notwendiger macht.
Staatliche Erwerbsminderungsrente
Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist für Sie relevant, falls Sie
seit dem 2. Januar 1961 geboren sind. Gehören Sie zu dieser
Altersgruppe, so erhalten Sie bei Berufsunfähigkeit selbst bei voller
Erwerbsminderung nur etwa 30 Prozent Ihres vormaligen Bruttolohns.
Strikte Bedingung ist, dass Sie täglich nur noch maximal drei Stunden
arbeitstauglich sind – in einem beliebigen vom Staat vorgegebenen Beruf.
Ist es Ihnen noch immer möglich, drei bis sechs Stunden täglich
irgendeinem Beruf nachzugehen, so bekommen Sie nur rund 15 Prozent. Wenn
Sie eine preisleistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung
abschließen, erhalten Sie eine zusätzliche BU-Rente, mit der Sie die
Versorgungslücke schließen können. Andernfalls ist eine Senkung Ihres
Lebensstandards vorprogrammiert. Wegen der dürftigen staatlichen Hilfe
können Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit ohne private Absicherung Ihr
Leben nicht wie gewohnt fortsetzen.
Was versteht man unter Berufsunfähigkeit?
Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, gilt als berufsunfähig. 25 Prozent der werktätigen Bundesbürger werden vor dem Rentenalter berufsunfähig und bekommen vom Staat eine BU Rente, die nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Daher sollten Sie so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Nur sie zahlt Ihnen eine Berufsunfähigkeit Rente, mit der Sie Ihr Leben weiterhin finanzieren können.
Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist für jede Berufsgruppe von Bedeutung, nicht nur für körperlich arbeitende Bürger. Statistiken belegen, dass psychische Beschwerden am häufigsten die Ursache für Berufsunfähigkeit sind (28 Prozent der Fälle). Erst danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats (Gelenke, Muskeln, Knochen) (18 Prozent). An dritter Stelle sind Herz-Kreislauf-Beschwerden (15 Prozent), Position vier nehmen Krebserkrankungen (14 Prozent) ein. Ein Unfall ist selten die Ursache. Nur jeder zehnte Berufsunfähige ist durch einen Unfall arbeitsunfähig geworden.
Für wen besteht die Gefahr einer Berufsunfähigkeit?
Die Ursachen zeigen, dass jeder Berufstätige gefährdet ist, besonders aber
diejenigen, die körperlich oder geistig sehr anspruchsvolle Tätigkeiten
ausüben. Demnach besteht eine besonders hohe Gefahr für körperliche Berufe wie
Dachdecker, Krankenpfleger oder Feuerwehrmänner sowie für geistig Tätige wie
Lehrer, Ärzte oder Verwaltungsbeamte. Im Ernstfall kann so oder so nur eine
private Berufsunfähigkeits Rente Abhilfe schaffen.
Die private Absicherung
ist nicht nur sinnvoll für Menschen, die mit ihrer Arbeit sich selbst und womöglich
weitere Personen finanziell absichern. Die Versicherung eignet sich auch, wenn
Sie ohne Bezahlung arbeiten, beispielsweise als Hausfrau. Sie müssten jemanden
kostenpflichtig einsetzen, wenn Sie arbeitsunfähig wären. Selbstverständlich
können Sie auch als Hausfrau eine BU-Versicherung abschließen, um sich vor
solchen Belastungen zu schützen.
Unterschied zwischen berufsunfähig & erwerbsunfähig
Wer berufsunfähig ist, ist nicht zwangsläufig auch erwerbsunfähig. Können Sie
beispielsweise wegen eines chronischen Rückenschadens nicht mehr als
Baufacharbeiter tätig sein, so sind Sie womöglich noch immer zu anderen
Arbeiten fähig. Der Staat darf dann von Ihnen verlangen, eine alternative
Tätigkeit anzunehmen, beispielsweise als Verkäufer im Baumarkt. Je
arbeitstauglicher Sie sind, desto dürftiger fällt die staatliche
Berufsunfähigkeitsrente aus.
Möchten Sie also der Gefahr vorbeugen, im Ernstfall weiterhin arbeiten und der
Armut ins Auge sehen zu müssen, so sollten Sie sich absichern. Die private
Berufsunfähigkeitsrente ist die einzige solide Form der Vorsorge. Einige Versicherungen dürfen bei Berufsunfähigkeit fordern, dass Sie einen anderen Job
annehmen. Sie sollten daher darauf achten, dass der Versicherer bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit die volle Rente
zahlen muss.
Tipp
Achten Sie darauf, dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung keine „abstrakte Verweisung“ enthält. Sonst müssen Sie, wenn Sie berufsunfähig werden, eine andere Tätigkeit ausüben und erhalten keine Berufsunfähigkeitsrente. Führen Sie zunächst mithilfe eines Beraters einen Tarifvergleich durch!
Tipps zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung von Klipp & Klar (PDF, 66 KB)
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