Befristetes Rücktrittsrecht Berufsunfähigkeitsversicherung
Jeder Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat ein Rücktrittsrecht. Er darf vom Vertrag zurücktreten, wenn er erfährt, dass Sie wichtige Angaben bei der Antragstellung unterlassen haben.
Befristetes Rücktrittsrecht – Vorteile
Enthält der Vertrag der Versicherung ein befristetes Rücktrittsrecht, so darf der Versicherer nur innerhalb des angegebenen Zeitraums vom Vertrag zurücktreten. Besteht beispielsweise ein auf drei Jahre befristetes Rücktrittsrecht und der Anbieter stellt nach vier Jahren fest, dass Sie ohne Absicht eine Angabe unterlassen haben, so darf er nicht zurücktreten. Ein Vertrag, der ein längeres befristetes Rücktrittsrecht vorsieht, ist daher nachteilhaft.
Unbefristetes Rücktrittsrecht
Demgegenüber steht ein in manchen Verträgen enthaltenes unbefristetes Rücktrittsrecht. Es ist grundsätzlich nicht empfehlenswert, einen Vertrag, der ein nicht befristetes Rücktrittsrecht vorsieht, abzuschließen. Der Anbieter darf dann zu jedem Zeitpunkt aus dem Vertrag aussteigen, wenn er feststellt, dass Sie eine wichtige Information verschwiegen haben. Es spielt dann keine Rolle, ob Sie die Angabe
absichtlich oder unabsichtlich unterlassen haben.
Wichtig
Sie als Kunde haben die Pflicht, dem Anbieter alle Fragen zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Nur wenn Sie aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit falsche Angaben gemacht haben, behalten Sie nach Ablauf der Rücktrittsfrist den Versicherungsschutz.
Bei einer bereits eingetretenen Berufsunfähigkeit muss der Versicherer nur leisten, wenn es keinen Zusammenhang zwischen dem verschwiegenen Risiko und der Ursache für die Berufsunfähigkeit gibt.
Stellt ein Gericht fest, dass Sie eine Angabe absichtlich unterlassen haben, darf der Versicherer den Vertrag anfechten. Bei einer vorsätzlich verschwiegenen Angabe kann er auch nach Ende der Rücktrittsfrist den Vertrag kündigen. Entscheidend ist dann nicht mehr, ob ein Zusammenhang zwischen dem verschwiegenen Risiko und der Ursache für die Berufsunfähigkeit vorliegt.
Es ist möglich, dass Sie die Gesundheitsfragen des Versicherers versehentlich unvollständig beantworten. Daher sollten Sie sich unbedingt für eine Versicherung entschließen, die ein befristetes Rücktrittsrecht vorsieht.
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