Die Berufsunfähigkeitsversicherung als sinnvolle Ergänzung zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Beamten Dienstunfähigkeit bescheinigt werden. Sie erhalten dann eine Rente von der Dienstunfähigkeitsversicherung.
Die entsprechende Beamtenklausel zur Dienstunfähigkeit sieht vor, dass Sie aufgrund einer Erkrankung innerhalb einer Phase von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und innerhalb weiterer sechs Monate nicht wieder voll dienstfähig sein werden.
Aufgrund der oft geringen Unterstützung durch die Dienstunfähigkeitsversicherung ist auch für Beamte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zur finanziellen Absicherung wichtig.
Dienstunfähigkeit – wann erhält man keine Zahlung?
Sie erhalten keine Rente von der Dienstunfähigkeitsversicherung, wenn Sie als anderweitig verwendbar gelten. Rechtlich gesehen ist eine anderweitige Verwendung unter folgenden Bedingungen möglich: Das neue Amt gehört zum Bereich des gleichen Dienstherrn, Sie erhalten mindestens dasselbe Endgrundgehalt wie beim bisherigen Amt und es ist zu erwarten ist, dass Sie den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amts genügen.
Unter Umständen müssen Sie eine minderwertigere Tätigkeit annehmen und erhalten keine Rente von der Dienstunfähigkeitsversicherung. Voraussetzungen sind, dass eine anderweitige Verwendung nicht möglich und die neue Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist.
Berechnung der Dienstunfähigkeitsrente für Beamte
Die Höhe der Rente bei Dienstunfähigkeit beruht u. a. auf der Besoldungsgruppe und dem Familienstand. Positiv dabei ist, dass Beamte nach dem Beamtenversorgungsgesetz bereits nach fünf Dienstjahren Anspruch auf die sogenannte „amtsunabhängige Mindestversorgung“ haben. Sie wird auf Grundlage der Bezüge der Besoldungsgruppe A4 (65 % hiervon) berechnet und beträgt derzeit ca. 1200 Euro.
Berufsunfähigkeit Beamte – ein Rechenbeispiel
| Ergebnis: Versicherungsbedarf | = 700 Euro |
| Fixe monatliche Ausgaben | 2000 Euro |
| abzüglich Einkommen des Partners | - 0 Euro |
| abzüglich Dienstunfähigkeit Rente | - 1200 Euro |
| abzüglich sonstiger monatlicher Einnahmen (z. B. Miete, Pacht, Zinsen) | - 100 Euro |
Wichtig: Dienstunfähigkeitsklausel
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung sollte unbedingt eine Dienstunfähigkeitsklausel enthalten. Ihr Dienstherr bestimmt, ob Sie als dienstunfähig einzustufen sind. Nur wenn die Klausel Vertragsbestandteil ist, akzeptiert die Versicherung dessen Entscheidung ohne erneute Prüfung. Im Vertrag sollten Dienstunfähigkeit und die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gelten. Nur dann besteht voller Schutz für Beamte und für Beamte auf Probe.
Dienstunfähigkeit – Versorgungslücke ohne private BUV
Berufsunfähigkeit bei Beamten ist keine Seltenheit. Die Unterstützung durch die Dienstunfähigkeitsversicherung ist zu gering. Den restlichen Versicherungsbedarf sollten Sie über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abdecken, da es keine wirklich überzeugende Alternative zu dieser Absicherung gibt.
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