Ein Wegeunfall ist schnell passiert – was leistet die Unfallversicherung?

Wegeunfall

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Rückweg geschieht. Widerfährt Ihnen einen solcher Unfall, so kann die gesetzliche Unfallversicherung Hilfe leisten. Hierfür müssen Sie gesetzlich versichert sein. Es lässt sich rechtlich oft kaum sagen, ob es sich um einen direkten Hin- oder Rückweg handelt. Schon kleine Umwege führen vielleicht dazu, dass Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung keinerlei Unterstützung bekommen.

Außerdem ergeben sich rund 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit. Hierfür kommt nur die private Unfallversicherung auf. Sie bietet stets die vereinbarte Hilfe, wenn Ihnen Freizeit- oder Wegeunfälle geschehen.

Wie ist ein Wegeunfall definiert?

Ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung/Haus und versichertem Ort (meist Arbeitsplatz oder Betreuungseinrichtung wie Kindergarten oder Schule) ist ein Wegeunfall. Ob ein Weg unmittelbar ist, lässt sich oft schwer bestimmen. Schon bei einem geringfügigen Umweg haben Sie womöglich keinen gesetzlichen Schutz. Beispielsweise hat das Bundessozialgericht entschieden, dass bei einem Umweg von hundert Metern zum Geldautomaten kein gesetzlicher Schutz besteht.

Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft

Nach einem Wegeunfall haben Sie beim Ihnen zugeteilten Unfallversicherungsträger Versicherungsschutz. Träger sind gewerbliche Berufsgenossenschaften, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen des Bundes und der Länder. Ihr Träger regelt das Erbringen von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Was bietet die gesetzliche Unfallversicherung?

Wegeunfälle sind in der gesetzlichen Unfallversicherung Arbeitsunfällen gleichgestellt. Erleiden Sie einen Wegeunfall, so können Sie verschiedene gesetzliche Hilfeleistungen nutzen. Zu diesen zählen ärztliche und berufsfördernde Maßnahmen sowie Geldleistungen (Verletztengeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente u. a.).

Ihr Unfallversicherungsträger nimmt zunächst eine Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit vor. Hiervon ist abhängig, in welchem Umfang Sie Unterstützung bekommen. Diese Einschätzung weicht mitunter ab von der eines Arztes.

Lohnfortzahlung

Nach einem Wegeunfall können Sie eine Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Die maximale Zahlungsdauer beträgt aber nur sechs Wochen. Wenn Sie für die Zeit danach keine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, sind Sie nicht finanziell abgesichert.

Was leistet eine private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung kann sowohl für Freizeit- als auch für Wegeunfälle aufkommen. Sie kann Ihnen eine festgelegte Summe oder eine Rente zahlen. Optionen der privaten Unfallversicherung sind unter anderem: sofortige Zahlung bei schweren Verletzungen, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld sowie eine lebenslange Rente.

Bei der Privatversicherung ist es egal, inwieweit Sie Ihr gesetzlicher Versicherungsträger als erwerbsunfähig einschätzt. Ihr Alter und Ihr Beruf spielen keine Rolle. Die private Unfallversicherung erbringt bei unfallbedingten Gesundheitsschäden immer die vereinbarten Leistungen. Weltweit und 24 Stunden täglich.